AGB der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt)

„reisebus-mieten.de“ ist ein Produkt der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt). In den folgenden AGB bezeichnen wir uns als „reisebus-mieten.de“ oder „Adopto UG (haftungsbeschränkt).

„reisebus-mieten.de“ tritt ausschließlich als Vermittler von Reisebussen oder selten auch touristischen Einzelleistungen auf. „reisebus-mieten.de“ ist kein Anbieter von Pauschalreisen oder verbundenen Reisleistungen nach der EU-Pauschalreiserichtlinie.

1. Vertragsabschluss / Verbindliche Anmeldung

1.1. Mit der Einsendung der Buchung bietet der Kunde dem reisebus-mieten.de den Abschluss eines Vertrages verbindlich an – die Buchung erfolgt aufgrund der jeweils in einem Angebot festgehaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise. Die Buchung kann schriftlich, per Mail, per Telefax, telefonisch oder mittels Buchungsantrag erfolgen. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche elektronische oder postalische Reisebestätigung durch den reisebus-mieten.de zugesandt. Zu der Übermittlung einer schriftlichen Reisebestätigung ist der reisebus-mieten.de nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.2. Die Anmeldung erfolgt im Falle von Leistungen für mehrere Personen durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Einzelbuchungen im Rahmen einer Gruppenreise sind nach Absprache möglich. In diesem Fall gilt der Vertrag erst als wirksam, wenn alle angemeldeten Personen verbindlich und rechtswirksam den Vertrag angenommen haben.

1.3. Weicht die Bestätigung der gebuchten Leistung durch reisebus-mieten.de vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (anteilige oder vollständige Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.

2. Zahlungsmodalitäten

2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung/Rechnung ist grundsätzlich eine Anzahlung auf die Gesamtsumme in Höhe von 25% zu leisten..

2.2. Die Prämien sonstiger freiwilligen Vermittlungsleistungen (z.B. Reiseversicherungen, etc.) durch „reisebus-mieten.de“ werden mit der Anzahlung fällig. Eventuelle Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind sofort fällig.

2.3. Der Rest der Zahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, so bitten wir um Verständnis, dass wir die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 2,50 pro Mahnung in Rechnung stellen. Der Eingang der Zahlung ist für die Frist maßgebend. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis drei Tage vor Reiseantritt auch nach Zahlungsverzug nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.4. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. sieben (7) Tage vor Reisebeginn zugesandt oder ausgehändigt, frühestens jedoch nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages. Die Reiseunterlagen werden elektronisch per Mail versendet. Gegen eine Gebühr von € 10 können die Unterlagen auf Anfrage auch per Post versendet werden.

2.5. Zusatzkosten, die während der Durchführung der Fahrten entstehen, sind schriftlich festzuhalten und werden sofort in Rechnung gestellt. Das betrifft auch zusätzliche Reinigungskosten der Fahrzeuge, die nach übermäßiger Verschmutzung durch die Reisegäste gegebenenfalls anfallen.

3. Leistungen

3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen der jeweiligen Reisebeschreibung bezugnehmend auf Katalog und Website, sowie aus den dies betreffenden Angaben der Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden (z.B. Vereinbarungen, Wünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ADOPTO UG (haftungsbeschränkt).

3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die maximalen Gepäckmaße für Busreisen sind 80x40x40 cm. Hartschalenkoffer können nicht befördert werden. Sondervereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.

3.3. Die im Rahmen der durch Reisen der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) haftet daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir als Fremdleistungen, soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen.

3.4. Die im Angebot und der Bestätigung dargestellten Fahrzeuge können durch gleich- oder höherwertige Fahrzeuge anderer als dem im Rahmen der Buchung bekannt gegebenen Unternehmen ersetze werden.

4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

4.2. reisebus-mieten.de ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Vertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen.

4.3. reisebus-mieten.de ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Absage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

4.4. Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Brückengebühren oder aufgrund einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder die Wechselkursschwankung pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreise auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Bestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Gast unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt.

Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Preises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Absage durch reisebus-mieten.de, die Teilnahme an einer gleichwertigen Leistung verlangen, wenn reisebus-mieten in der Lage ist, eine solche Leistung aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird die schriftliche Form empfohlen.

4.5. reisebus-mieten.de kann in Absprache mit dem Kunden vereinbarte Ein- und Ausstiegsorte ändern, sofern hierfür wichtige Gründe wie z.B. Straßensperrungen oder zu erwartendes sehr hohes Verkehrsaufkommen vorliegen.

5. Rücktritt und Umbuchung des Kunden

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem reisebus-mieten.de formlos zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts darf der reisebus-mieten.de eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die nach folgenden Prozentsätzen berechnet werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim reisebus-mieten.de. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • Rücktritt von 29 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • Rücktritt von 19 bis 6 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  • Rücktritt ab dem 5. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises

    Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung € 3 berechnet.

    5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, reisebus-mieten.de nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

    5.4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht wahr, so kann der reisebu-mieten.de als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Leistungen verlangen. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Vertrages schriftlich hingewiesen wird. Die ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist reisebus-mieten.de verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

    5.5. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf die gebuchten Leistung.

    5.6. Der Veranstalter ist berechtigt, das durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Fahrzeug anderweitig zu besetzen.

    5.7.Umbuchung
    Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nach 5.2. berechnet.

    6. Haftung

    6.1. Die Haftung durch reisebus-mieten.de richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

    6.2. Die ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

    7. Beschränkung der Haftung

    7.1. Die vertragliche Haftung ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der reisebus-mieten.de für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt). Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.091,- €. Liegt der Reisepreis über 1.363,66 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen dringlich, derartige Risiken durch ein Versicherungspaket abzudecken.

    7.2. reisebus-mieten.de haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Skilifte, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den reisebus-mieten.de ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

    8. Haftungsausschluss

    8.1. Busfahrer oder Reisleiter können eine Beaufsichtigung des Kunden-Gepäcks nicht immer gewährleisten. Für Gepäckverlust können wir daher nicht haften. Keine Haftung besteht auch bei Einbruch, Diebstahl und grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen daher dringlich den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

    8.2. Die ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) haftet nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Erdbeben, Terrorismus, Unwetter, Überflutungen, Unfälle, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.

    9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

    9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn der Kunde es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.

    9.2. Bei einem Mangel darf der Kunde nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die kündigen, wenn er reisebus.mieten.de eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

    9.3. Eine Mängelanzeige nimmt das Büro entgegen.

    9.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.

    9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter: ADOPTO UG (haftungsbeschränkt), Ballenstedter Str. 17, 06124 Halle (Saale), geltend zu machen. Ansprüche aus dem Vertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Der Kunde muss Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Datum der Reiserückkehr geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner (Kunde) Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach zwei (2) Jahren. Die Frist der Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner (Kunde) gegenüber dem reisebus-mieten.de fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den die ADOPTI UG (haftungsbeschränkt) gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach einer Frist von drei (3) Jahren. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

    10. Allgemeines

    10.1. Der Gerichtsstand bei Forderungen gegenüber ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) ist ausschließlich der Firmensitz.

    10.2. Für Klagen der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) gegen den Vertragspartner ist der Wohnsitz des Vertragspartners maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der ADOPTO UG (haftungsbeschränkt) maßgebend.

    10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

    reisebus-mieten.de
    ADOPTO UG (haftungsbeschränkt)
    Ballenstedter Str. 17
    D-06124 Halle (Saale)

    Geschäftsführer: Jonas R. Meyer

    Sitz der Gesellschaft ist Halle (Saale)
    Handelsregister Stendal

    Stand AGB 27.06.2018